Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Gartenlichttechnik – Matthias Franz, 86356 Neusäß, Dr. Rost Straße 7.



I.    Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz AGB genannt) gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen von Gartenlichttechnik. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert. Die Tatsache der Lieferung und Leistung kann nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen gewertet werden.

II.    Vertragsabschluss, Produkthinweis
1. Jede Bestellung eines Kunden gilt als Vertragsangebot und bedarf einer Bestätigung des Auftrages durch Gartenlichttechnik. Nach Stellung eines Vertragsangebotes erachtet sich der Kunde daran zumindest für einen Zeitraum von 8 (acht) Tagen gebunden. Für den Fall, dass keine Auftragsbestätigung ausgestellt würde, kommt es auch durch das tatsächliche Absenden der bestellten Ware zum Vertragsabschluss. Die Sendung hat diesfalls innerhalb angemessener Lieferfrist zu erfolgen.
2. Angebote von Gartenlichttechnik in Katalogen oder auf der Homepage sind lediglich als Aufforderung an Kunden zu verstehen, ihrerseits Angebote zu legen. Ein rechtsverbindlicher Vertrag entsteht erst mit der Annahme des Angebotes eines Kunden oder eines von Gartenlichttechnik gelegten Angebotes durch den Kunden. Bei irrtümlich unrichtigen Preisangaben ist Gartenlichttechnik nicht verpflichtet, die Ware zu dem ausgezeichneten Preis zu liefern.
3. Bei den von Gartenlichttechnik angebotenen Produkten handelt es sich um Beleuchtungsanlagen für den Gartenbereich mit Niedervolttechnik, welche technischen Anlagenteile (Trafo, Leitungen usw.) sowie die Beleuchtungskörper selbst umfassen. Die technischen Eigenschaften der Anlagen sowie Beleuchtungskörper ergeben sich aus den, mit den Waren übersandten Herstellerangaben und Bedienungsanleitungen. Eine Änderung der Eigenschaften der gelieferten Ware gegenüber den Angaben in Katalogen oder sonstigen Veröffentlichungen bleibt vorbehalten.
4. Gartenlichttechnik weist ausdrücklich darauf hin, dass bei den vertriebenen Produkten natürliche Werkstoffe wie Messing, Granit, Kalksandstein, Edelstahl und Plantagenteakholz Verwendung finden, die im Zuge eines üblichen Alterungsprozesses, insbesondere durch Abwitterung, Veränderungen unterliegen. Bei den im Außenbereich eingesetzten Produkten wird auf die Auflegung einer Schutzbeschichtung verzichtet, was dazu führt, dass die Optik der Produkte einer Veränderung im Wege der üblichen Oxidationsvorgänge unterliegt.

III.    Preis
1. Sämtliche Preise verstehen sich, soferne sich nichts Gegenteiliges aus Preisangaben oder Angeboten ergibt, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Vertragsabschlüssen mit Unternehmern behalten wir uns vor für den Fall, dass sich die für die Kalkulation relevanten Kosten verändern sollten, die Preise entsprechend den geänderten Kosten anzupassen. Diese Vereinbarung gilt nicht für Geschäftsabschlüsse mit Konsumenten.
2. An die in Katalogen, den Veröffentlichungen auf unserer Homepage oder in sonstiger Weise kundgemachten Preise erachten wir uns (nach Maßgabe des Punktes II.2.Abs.) für die Dauer von einem Geschäftsjahr gebunden. Ein durch uns erstelltes Preisangebot ist für uns durch 14 (vierzehn) Tage hindurch verbindlich.

IV.    Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung des Preises für bestellte Ware hat prompt bei Rechnungserhalt bzw. nach eventuellen angeführten Skontovereinbarungen, in der beim Bestellvorgang vereinbarten Art (Zahlung mittels Kreditkarte, Überweisung usw.) zu erfolgen. Skontoabzüge müssen ausdrücklich vereinbart werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit gilt auch die Skontovereinbarung nicht mehr und ist der Preis abzugsfrei zu bezahlen. Die Zahlung gilt erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto von Gartenlichttechnik als geleistet. Unberechtigt abgezogene Skonti werden in jedem Fall nachgefordert.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Gartenlichttechnik berechtigt, Verzugszinsen im Ausmaß von 10,5 % zu begehren. Darüber hinaus kann auch der durch den Zahlungsverzug entstandene Schaden geltend gemacht werden. Im Falle des Zahlungsverzuges sind auch sämtliche Betreibungskosten, wie insbesondere Mahngebühren von Inkassobüros sowie Kosten anwaltlicher Mahnung und Betreibung zu ersetzen.

V.    Vertragsrücktritt
1. Im Fall eines Annahmeverzuges oder aus sonstigen wichtigen Gründen, insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines darauf gestellten Antrages mangels Vorliegen eines zur Kostendeckung hinreichenden Vermögens, sowie auch im Falle des Zahlungsverzuges ist Gartenlichttechnik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass die Kunden im Zusammenhang mit dem Rücktritt ein Verschulden trifft, kann Gartenlichttechnik  nach eigener Wahl entweder pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des Gartenlichttechnik tatsächlich erwachsenen Schadens begehren. Darüber hinaus ist Gartenlichttechnik berechtigt, bei Vorliegen eines Zahlungsverzuges des Kunden die Auslieferung von Ware zu verweigern und von der Sicherstellung oder Leistung der Zahlung abhängig zu machen. Gartenlichttechnik ist diesfalls auch von weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
2. Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch Kunden ist Gartenlichttechnik berechtigt, entweder auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder den Rücktritt der Kunden zu akzeptieren und Schadenersatz geltend zu machen.
3. Beim Vertragsabschluss im Fernabsatz (Webshop) sind Kunden, welche als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten, berechtigt, innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen vom Vertrag zurückzutreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Kunden und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Für die Wahrung der Frist ist eine Absendung der Rücktrittserklärung ausreichend. Im Falle eines derartigen Rücktrittes hat der Kunde die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen ab dem Vertragsabschluss bereits begonnen wurde, ist ein Rücktritt nicht möglich. Ein Rücktrittsrecht ist für den Fall ausgeschlossen, dass die Lieferung von Waren erfolgt, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

VI.    Lieferung, Transport, Annahmeverzug
1. Die von Gartenlichttechnik veröffentlichten Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für die Zustellung der Ware, deren Montage oder Aufstellung. Die Transport- und Zustellungskosten werden gemäß den tatsächlich aufgewendeten Kosten verrechnet.
2.  Gartenlichttechnik wird die bestellte Ware zum ehest möglichen Zeitpunkt ausliefern. Die übliche Lieferfrist beträgt 4 Tage bis 2 Wochen. Sollte – aus von Gartenlichttechnik nicht zu vertretenen Umständen – sich eine Lieferverzögerung, insbesondere infolge verspäteter Lieferung durch den Vor-lieferanten ergeben – verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum zumindest im Ausmaß der ursprünglichen Lieferfrist. Die Lieferfrist ändert sich ebenfalls um einen angemessenen Zeitraum für den Fall einer Lieferverzögerung aus Umständen höherer Gewalt.
3. Für den Fall, dass Gartenlichttechnik infolge einer nicht ihr zurechenbaren Nichtbelieferung durch Vorlieferanten seiner eigenen Lieferverpflichtung nicht nachkommen kann, ist Gartenlichttechnik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle ist der Kunde unverzüglich zu verständigen und eine allenfalls erbrachte Zahlung ohne Verzug zurückzubezahlen.
4. Der Kunde hat die Ware anzunehmen und befindet sich sonst im Annahmeverzug. Für den Fall, dass der Kunde sich weigern sollte, die bestellte Ware zu übernehmen, ist Gartenlichttechnik berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern, wobei eine Lagergebühr im Ausmaß von 25% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangener Kalenderwoche verrechnet wird. Die Einlagerung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Gleichzeitig ist Gartenlichttechnik berechtigt, auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
5. Transportschäden und Mängel sind vom Kunden sofort nach Erhalt der Ware bekannt zu geben. Transportschäden sind auch gegenüber dem Zusteller sofort anzuzeigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann die Ware nicht kostenfrei umgetauscht werden und auch kein Rücktritt gemäß Punkt V. 3.) erfolgen.

VII.    Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von Gartenlichttechnik.

VIII.    Leistungsänderungen
Gartenlichttechnik behält sich vor, geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen betreffend die eigene Leistungsverpflichtung einseitig vorzunehmen. Das gilt vor allem für Änderungen in der äußeren Form, der Materialwahl und der technischen Ausstattung der gelieferten Ware.

IX.    Gewährleistung
1. Ansprüche von Kunden betreffend Mängel der Ware ergeben sich aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Es wird keine Garantie für die Ware gegeben, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich Garantie vereinbart.
2. Die Kunden sind verpflichtet, Mängel unverzüglich, längstens jedoch binnen 2 (zwei) Wochen, gegenüber Gartenlichttechnik zu rügen. Dies soll mit beigelegter Fotodokumentation der betroffenen Produkte geschehen.
3. Gartenlichttechnik haftet nicht für Schäden aus unsachgemäßem Gebrauch sowie Änderungen oder technischen Eingriffen bei den Vertragsprodukten.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist insbesondere beim Verkauf der Ware durch den Kunden ausgeschlossen.
5. Mängelrügen führen nicht dazu, dass die Fälligkeit des Kaufpreises hinausgeschoben würde, es sei denn, Mängel werden von Gartenlichttechnik schriftlich anerkannt oder sind rechtskräftig festgestellt.
6. Jegliche Gewährleistung für Veränderungen an der gelieferten Ware hinsichtlich deren Optik und für Veränderungen, welche sich durch den üblichen Bewitterungsprozess ergeben sind ausdrücklich ausgeschlossen.

X.    Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche von Kunden sind in Fällen, in denen Gartenlichttechnik nur leichte Fahrlässigkeit angelastet werden kann, ausgeschlossen. Diese Vereinbarung gilt nicht für Perso-nenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften. Das Verschulden hat – ausgenommen das Vorliegen eines Verbrauchergeschäftes – der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 3 (drei) Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt – außer bei Verbrauchergeschäften – mit dem Gefahrenübergang zu laufen.
2. Die zu diesem Punkt der AGB enthaltenen Vereinbarungen für den Schadenersatz gelten auch für den Fall, dass der im Mangel selbst gelegene Nachteil aus dem Titel des Schadenersatzes vom Kunden geltend gemacht wird.

XI.    Eigentumsvorbehalt
1. Bei sämtlichen gelieferten Waren behält sich Gartenlichttechnik das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Im Falle der Ausübung des Rechtes auf Rückstellung der Ware infolge des vorbehaltenen Eigentums hat der Kunde Gartenlichttechnik sämtliche an-fallenden Transportspesen und sonstigen mit der Rücklieferung verbundenen Spesen zu ersetzen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zugriffes Dritter auf, von Eigentumsvorbehalt erfasster Ware, Gartenlichttechnik sofort zu verständigen und den Dritten auf das bestehende Eigentumsrecht hinzuweisen. Der Kunde hat insbesondere Gartenlichttechnik über erfolgte Pfändungen sofort zu verständigen.
3. Die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Ware darf vom Kunden weder verkauft, verpfändet, verschenkt oder verliehen werden, noch darf der Kunde sonst in irgendeiner Weise über die Ware verfügen, es sei denn, der Handel mit der Ware gehört zum ordentlichen Geschäftsbetrieb des Kunden. Bei unter Eigentumsvorbehalt verkaufter Ware trägt der Kunde das Vollrisiko für die Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder einer Verschlechterung.
4. Der Kunde tritt sämtliche Forderungen Dritten gegenüber aus der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an Gartenlichttechnik ab, dies insbesondere umfassend auch Zahlungen aus der Veräußerung von Ware. Die Abtretung der Ansprüche ist vom Kunden in den Geschäftsbüchern sowie auch gegenüber Dritten ersichtlich zu machen. Desgleichen tritt der Kunde Ansprüche gegen Versicherer im gesetzlichen Ausmaß gegen Gartenlichttechnik ab. Forderungen gegen Gar-tenlichttechnik dürfen hingegen nicht abgetreten werden.

XII.    Produkthaftung
Regressforderungen gegen Gartenlichttechnik gemäß § 12 PHG sind – ausgenommen Gartenlichttechnik kann grobes Verschulden angelastet werden – ausdrücklich ausgeschlossen.

XIII.    Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Geschäftsabschlüsse im Rahmen des Geltungsbereiches dieser AGB gilt die Anwendbarkeit Deutschen Rechts. Die Vertragsteile schließen die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes auf die Vertragsverhältnisse im Rahmen der gegenständlichen AGB ausdrücklich aus.
2. Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehender Streitigkeiten ist das am Sitz von Garten-lichttechnik sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig, dies ausgenommen im Falle des Vorliegens zwingender Gerichtsstände bei Geschäftsabschlüssen mit Konsumenten.

XIV.    Datenschutz, Adressänderung, Urheber-/Markenrecht
1. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die im Rahmen des Kaufabschlusses mit Gartenlichttechnik bekannt gegebenen, personenbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
2. Erklärungen gegenüber dem Kunden können an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse bekannt zu geben.
3. Sämtliche Darstellungen von Produkten in Katalogen, auf der Homepage von Gartenlichttechnik, sowie Abbildungen in Prospekten oder sonstigen Werbemitteln, dies auch umfassend Pläne oder technische Unterlagen, stellen geistiges Eigentum von Gartenlichttechnik oder seinen Lieferanten dar und dürfen ausschließlich bis auf weiteres von Gartenlichttechnik verwendet werden.